16.06.2023

2. Fortbildungswochenende in Lützensömmern

„Rückfall – Krise und Chance zugleich“ – Andreas Holl vom 16. –  18.06.2023 im Rittergut Lützensömmern

 Sehr geehrte Damen und Herren,

vom 16.06.2023 um 18.00 Uhr bis zum 18.06.2023 ca. 12.00 Uhr findet im Rittergut Lützensömmern, durch die  TLS e.V. organisiert,  das diesjährige 2. Fortbildungswochenende für die Thüringer Suchtselbsthilfe statt. Dazu laden wir Sie recht herzlich ein.

Das Thema des Seminars heißt: „Rückfall – Krise und Chance zugleich“

 Kielstein (1990) u.a. meinen, dass ein Rückfall alleine nicht das Problem sei, sondern die Art und Weise wie mit ihm umgegangen wird. Einige Abhängige „brauchen“ sogar den Rückfall, um sich endgültig von ihrer Krankheit, d.h. der Unfähigkeit, mit Alkohol kontrolliert umzugehen, zu überzeugen oder auch vom Trinken Abschied zu nehmen. Der Rückfall bietet natürlich auch noch eine andere und gute Gelegenheit, die dem erneuten Trinken zugrunde liegenden Konflikte oder Fehlhaltungen zu erkennen und zu bearbeiten. Wie gehen wir mit der Tatsache um, in den Selbsthilfegruppen, dass der Rückfall (Alkohol, Medikamente, Drogen) zur Krankheit dazu gehört? Wie kann ich in der Gruppe erkennen, dass sich ein solches Ereignis (Rückfall) anbahnt?

Vortrag und Kleingruppenarbeit mit Zeit für Entspannung und nebenher guten Gesprächen.

Termin: 16. –  18.06.2023 im Rittergut Lützensömmern
Preis: Der Teilnahmebeitrag beträgt 45,00€ pro Person. Für eine Einzelzimmerunterbringung wird separat ein Betrag von 12,00€ berechnet. Bitte überweisen Sie den Teilnahmebetrag erst nach Erhalt der Rechnung. Sie erhalten von uns für diese Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung. Sie können Handtücher und Bettwäsche selbst mitbringen oder erhalten diese gegen eine zusätzliche Gebühr vor Ort. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist von Freitag bis Sonntag sicher zu stellen. Stornoregelung: Bei Absage der Teilnahme in der Woche vor Beginn der Veranstaltung und wenn es nicht möglich ist, den Platz durch einen anderen Teilnehmer/ andere Teilnehmerin zu besetzen, muss der ausgewiesene Teilnahmebeitrag entrichtet werden.