Pressemitteilung zu DigiSucht

Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie veröffentlichte rechtzeitig zur Weiterfinanzierung eine Pressemitteilung zum Projekt DigiSucht.

Digitale Suchtberatung verstetigt

DigiSucht-Projekt erweitert Angebot an Suchtberatungsmöglichkeiten

Seit anderthalb Jahren können sich Menschen mit Suchterkrankungen und deren Angehörige digital Hilfe holen. Mit dem Bundesmodellprojekt „DigiSucht“ wurde im Jahr 2022 unter www.suchtberatung.digital eine zentrale Online-Plattform zur Beratung und Unterstützung von Suchtbetroffenen geschaffen. Nach dem Auslaufen des bundesweiten Pilotprojekts wird die Finanzierung nun auf neue Beine gestellt. Thüringen ist eines von 13 Bundesländern, welche das Projekt in finanzieller Trägerschaft des Landes fortführen.

Dazu erklärt Gesundheitsministerin Heike Werner: „Ratsuchende sollten die Wahl haben, ob sie ein persönliches Gespräch, einen Text-Chat oder eine Videosprechstunde durchführen möchten. Mit der DigiSucht-Plattform können sich Abhängige und deren Angehörige einfach, anonym und kostenfrei professionelle Unterstützung suchen. Das ist zeitgemäß und erleichtert den Zugang. Die Beratungsstellen wiederum können unabhängig vom Ort und entsprechend der jeweils verfügbaren Kapazitäten beratend tätig werden. So hat die DigiSucht-Plattform Vorteile für beide Seiten.“ 

Das Angebot ist unabhängig vom Wohnort für alle Thüringerinnen und Thüringer nutzbar. Eine Anmeldung ist mit wenigen Angaben zu Name, Alter, Geschlecht, Postleitzahl und Beratungsanliegen möglich. Über die Postleitzahl werden die Anfragen den drei angeschlossenen Thüringer Beratungsstellen in Eisenach, Gera und Sondershausen zugeordnet. Binnen einer Woche erfolgt eine erste Kontaktaufnahme durch das jeweilige Beratungsteam.

Die häufigsten Anfragen betreffen übermäßigen Alkoholkonsum, Drogen oder Glücksspiel. Aber auch Probleme mit Medienkonsum, Essstörungen, Pornographie oder anderen Formen von Suchterkrankungen können besprochen werden.

„Es ist gut investiertes Geld, dieses Angebot zu verstetigen“, so die Ministerin. „Je vielfältiger und einfacher die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme sind, umso besser können wir Thüringerinnen und Thüringer in Problemlagen unterstützen. Das entlastet auch unser Gesundheitssystem, denn Behandlungsaufwand und Folgekosten von Suchterkrankungen sind in der Regel weit höher als solche Präventionsmaßnahmen.“

Mit dem Wechsel der Finanzierungssystematik werden die jährlichen Gesamtkosten des Projekts in Höhe von 350.000 Euro anhand des Königsteiner Schlüssels auf die 13 beteiligten Bundesländer umgelegt. Die Ländervereinbarung wurde zunächst für den Zeitraum von zwei Jahren geschlossen. Für Thüringen fallen demnach in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 10.400 Euro an.

Weitere Informationen unter: www.suchtberatung.digital