21.11.2025

4. Fortbildungswochende in Lützensömmern 2025

Vom 21.11.2025 um 18.00 Uhr bis zum 23.11.2025 ca. 12.00 Uhr findet im Rittergut Lützensömmern, durch die TLS e.V. organisiert,  das diesjährige 4. Fortbildungswochenende für die Thüringer Suchtselbsthilfe statt. Dazu laden wir Sie recht herzlich ein.

Das Thema des Seminars heißt: „Die Rolle des Helfers in der Suchtselbsthilfe“ – Andrej Singer

Die Aufgabe von Helfern in der Sucht-Selbsthilfe ist von entscheidender Bedeutung und beinhaltet eine Vielzahl von Aspekten. Sie bestehen darin, Betroffene nicht nur zu begleiten, sondern ihnen auch eine wertvolle Unterstützung auf ihrem Weg zur Genesung zu bieten. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, eine vertrauensvolle Beziehung zu den Hilfesuchenden aufzubauen, die von Empathie und Verständnis geprägt ist.

Im Seminar wird besonders darauf eingegangen, wie die eigenen Grenzen sowie die der Betroffenen geachtet werden können. Das Bewusstsein für diese Grenzen ist essenziell, um Überforderung zu vermeiden und die Integrität aller Beteiligten zu wahren. Zudem wird die Bedeutung einer gesunden Balance zwischen Nähe und Distanz thematisiert. Hierbei geht es darum, den Betroffenen nahe zu sein und ihnen Sicherheit zu bieten, ohne dabei die eigene Hilfsposition zu gefährden.

Termin: vom 21.11.2025 um 18.00 Uhr bis zum 23.11.2025 ca. 12.00 Uhr
Preis: Der Teilnahmebeitrag beträgt 50,00€ pro Person. Für eine Einzelzimmerunterbringung wird separat ein Betrag von 12,00€ berechnet. Bitte beachten Sie, dass nur eine geringe Anzahl an Einzelzimmern zur Verfügung steht und bilden bitte Gruppen, so dass mehrere Personen ein Zimmer oder eine Ferienwohnung nutzen können. Überweisen Sie den Teilnahmebetrag erst nach Erhalt der Rechnung. Sie erhalten von uns für diese Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung. Sie können Handtücher und Bettwäsche selbst mitbringen oder erhalten diese gegen eine zusätzliche Gebühr vor Ort. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist von Freitag bis Sonntag sicher zu stellen. Stornoregelung: Bei Absage der Teilnahme in der Woche vor Beginn der Veranstaltung und wenn es nicht möglich ist, den Platz durch einen anderen Teilnehmer/ andere Teilnehmerin zu besetzen, muss der ausgewiesene Teilnahmebeitrag entrichtet werden.